AUSGLEICHSABGABEN

Arbeitgeber mit mehr als 20 Angestellten, davon ausgenommen Vertretungen ausländischer Personen, diplomatische und konsularische Auslandsvertretungen, integrative und geschützte Werkstätten sowie Neugründungen von Arbeitgebern während der Einführungszeit, unterliegen einer Pflichtquote hinsichtlich der Beschäftigung von Behinderten. Diese Arbeitgeber sind verpflichtet, Menschen mit Behinderungen für angemessene Tätigkeiten und unter angemessenen Arbeitsbedingungen zu beschäftigen, und zwar auf 3% ihrer gesamten Arbeitsplätze, aufgrund derer die Pflichtquote bestimmt wird, unabhängig von der Unternehmenstätigkeit des Arbeitgebers.

Anstatt Ausgleichsaggaben zu zahlen, können Sie in der Höhe der monatlichen Ausgleichsabgabe Produkte bekommen, die Sie für Ihre Betriebstätigkeit benötigen.

Zamjenske Kvote
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